AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

  1. Der Verkauf von Eintrittskarten und Sparangeboten, erfolgt nur an Personen ab 16 Jahren.
  2. Bei der Abendveranstaltung gilt das Jugendschutzgesetz.
  3. Der Musikverein „Frohsinn“ Vollmaringen e.V. ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers, in einer für diesen zumutbaren Weise, die geschuldete Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen.
  4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in das Festzelt ist nicht gestattet. Ebenso ist es untersagt, Dekorationen und Unterhaltung, sowie jegliche Art von Vorführungen oder sonstige Veranstaltungen durch den Auftraggeber, oder von diesem beauftragte Dritte im Festzelt durchführen zu lassen. Das Recht des Musikverein „Frohsinn“ Vollmaringen e.V., diesbezüglich sein Hausrecht auszuüben, bleibt vorbehalten.
  5. Der Konsum von Cannabis im Zelt und auf dem Festgelände ist nicht gestattet.
  6. Der Musikverein „Frohsinn“ Vollmaringen e.V ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Zulassung für den Festzeltbetrieb versagt oder widerrufen wurde oder höhere Gewalt oder andere vom Musikverein „Frohsinn“ Vollmaringen e.V nicht zu vertretende Leistungshindernisse, die durch zumutbare Aufwendungen des Musikverein „Frohsinn“ Vollmaringen e.V nicht überwunden werden können, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. In diesem Fall ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Der Auftraggeber erhält dann seine Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Stornierungsgebühren fallen für diesen Fall nicht an.
  7. Mit Bestätigung der Bestellung wird eine Zahlungsaufforderung, über das bestellte Paket gestellt. Diese ist innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Nicht fristgerechte Zahlung durch den Auftraggeber, führt zur Stornierung der Reservierung.
  8. Nach Eingang der Zahlung, versendet der Musikverein „Frohsinn“ Vollmaringen e.V die Print@Home Tickets an die angegebene Mailadresse der Bestellung. Der Musikverein „Frohsinn“ Vollmaringen e.V versendet Bestellungen einmal pro Woche.
  9. Ticket nur gültig als kompletter DIN A4-Ausdruck oder als mobiles Ticket auf Ihrem Smartphone. Bitte die Anweisung in der Mail befolgen.
  10. Beim Kauf des Sparangebot Tisch, erhält der Auftraggeber pro Tisch 8 Print@Home Tickets. *
  11. Beim Kauf des Sparangebot Tisch, erhält der Auftraggeber am Veranstaltungsabend im Zelt, gegen Vorlage des Personalausweises seinen reservierten Tisch. *
  12. Erscheint der Auftraggeber nicht bis spätestens 21:30 Uhr, so kann der Musikverein „Frohsinn“ Vollmaringen e.V die reservierten Plätze frei vergeben. Es besteht auch kein Anspruch auf andere Sitzplätze. Die Eintrittskarten behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. *
  13. Bedienungsgeld ist freiwillig zu bezahlen.
  14. Einlass ab 20:00 Uhr.

 * Absatz 10, 11 und 12 gelten nur in Verbindung mit dem Kauf eines SparangebotTisch. Beim Kauf einzelner Eintrittskarten, besteht kein Anspruch auf Sitzplatzreservierung.

 


Das einfache Ticketsystem